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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Burda Direct Interactive GmbH und verbundener Unternehmen gem. § 15 ff. AktG, Geschäftsbereich „Onlinemarketing“

 

Für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern (nachfolgend: Kunden) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sofern der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Burda Direct Interactive (nachfolgend: BDi) in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; über Änderungen der AGB wird der Kunden informiert.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.

 

I. Zusammenarbeit der Parteien

    1. Vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
    2. Bindungswirkung von Angeboten. Übersendet BDi dem Kunden individuell ausgearbeitete Angebote, so binden diese BDi für 10 Kalendertage ab Zugang, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt.
    3. Vertragsschluss. Ein Vertrag kommt im Zweifel erst mit Auftragsbestätigung durch BDi oder mit Beginn der Erbringung der Leistungen durch BDi zustande. Aufträge mit Agenturen kommen unmittelbar zwischen BDi und der Agentur zustande, sofern die Agentur nicht ausdrücklich in Vertretung handelt.
    4. Mitteilungspflichten des Kunden. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen BDi unverzüglich mitzuteilen.
    5. Ansprechpartner. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
    6. Unteraufträge. Zur Erbringung der Leistungen ist BDi berechtigt, nach freiem Ermessen Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. BDi ist zudem zu Teilleistungen berechtigt.

 

II. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Mitwirkung. Der Kunde unterstützt BDi bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
    2. Tracking-Pixel. Sofern die Messung von (abrechnungsrelevanten) Daten auf der Seite des Kunden über Tracking-Pixel erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, diese Tracking-Pixel auf seiner Webseite (z.B. Bestellbestätigungsseite) einzubauen, um BDi die Messung des Nutzerverhaltens zu ermöglichen. Der Kunde verpflichtet sich, BDi umgehend zu informieren, wenn der Tracking-Pixel von den Webseiten des Kunden ausgebaut oder Änderungen an der Seite vorgenommen wurden. Der Aufwand für eine Neuintegration des Tracking-Pixels wird dem Kunden von BDi in Rechnung gestellt. Der Kunde verpflichtet sich ferner, seine Endkunden auf den eigenen Webseiten über den Einsatz von Cookies und Tracking-Technologien hinzuweisen.
    3. Fremdmaterialien. Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, BDi im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu übermitteln oder zu beschaffen, hat der Kunde diese BDi umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt sicher, dass BDi die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
    4. Kampagnen des Kunden. Der Auftraggeber garantiert, dass seine Kampagnen alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere alle Vorschriften zum Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht erfüllt. Der Kunde stellt BDi von jeglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Wettbewerbern, staatlichen Institutionen und Behörden frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Kampagne gegen die BDi geltend machen, insbesondere mit der Behauptung, die Kampagne verstoße gegen Vorschriften zum Datenschutzrecht oder Wettbewerbsrecht. Werden solche Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber BDi, deren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht, wird der Kunde die die BDi, deren gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von solchen Ansprüchen (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) unverzüglich, vollumfänglich und unwiderruflich freistellen und insbesondere bei der Rechtsverteidigung umfassend unterstützen.
    5. Kosten. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht in der vereinbarten Art und Weise ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen zu tragen und alle BDi hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

 

III. Termine

    1. Festlegung. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
    2. Höhere Gewalt. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden hat BDi nicht zu vertreten und berechtigen BDi, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. BDi wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

 

IV. Änderungen

Soweit ihr dies zumutbar ist, wird BDi Änderungsverlangen bzgl. der Inhalte oder des zeitlichen Ablaufs der Leistungen durch den Kunden bei der Erbringung der Leistungen berücksichtigen. Dadurch entstehende Mehraufwendungen hat der Kunde zu tragen. Soweit für BDi von vornherein absehbar ist, dass vom Kunden gewünschte Änderungen mit nicht nur unerheblichen Veränderungen des vertraglichen Leistungsgefüges (Vergütung, Fristen, Abnahmemodalitäten) verbunden ist, wird BDi dies dem Kunden anzeigen. Der Kunde entscheidet dann, ob er die Änderung dennoch vereinbaren will, bzw. ob er vorher BDi gegen angemessenes Entgelt beauftragen will, die Auswirkungen und Kosten des Änderungswunsches genauer zu prüfen.
 

V. Laufzeit und Kündigung

    1. Vertragslaufzeit und Kündigung richten sich nach den im Angebot angegebenen Bestimmungen. Ist nichts angegeben, beginnt der Vertrag mit Beauftragung bzw. mit Unterzeichnung zu laufen. Ist keine Kündigungsfrist bestimmt, gilt im Zweifel eine Frist von einem Monat zum Monatsende.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

VI. Vergütung

    1. Vergütung für Leistungen nach Erfolg. Die Vergütung von BDi erfolgt – sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – nach Erfolg (CPC, CPO, CPL, TKP, CPX etc.). Maßgeblich für die Vergütung sind die Vergütungssätze von BDi, die sich aus den jeweils gültigen Preislisten oder direkt aus den Verträgen ergeben. Im Zweifel gelten die von BDi für ihre Leistung verlangten Vergütungssätze als üblich. Sofern nichts anderes vereinbart ist, rechnet BDi monatlich ab und stellt dem Kunden die Vergütung in Rechnung.
    2. Media-Budgets. Ein mit dem Kunden vereinbartes Media-Budget kann von BDi um bis zu fünf Prozent über- oder unterschritten werden. Mit der Medialeistung angebotene Volumina wie Ad Impressions und Clicks beruhen auf Erfahrungswerten und ihre Erreichbarkeit wird von BDi daher ausdrücklich nicht garantiert.
    3. Reporting BDi. Grundlage für die Rechnungstellung ist das monatliche Reporting von BDi. Einwendungen gegen das Reporting sind innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt in Textform an BDi zu richten, anderenfalls gilt das Reporting als genehmigt.
    4. Werbemittel. Der Kunde ist für die Erstellung seiner Werbemittel zu Kampagnen allein verantwortlich. Sofern BDi die Erstellung der Werbemittel aufgrund eines Einzelauftrags zusätzlich übernimmt, ist hierfür eine gesonderte Vergütung zu entrichten.
    5. Lizenzgebühren. Lizenzzahlungen für die von BDi zur Produktion verwendeten Medienelemente (Bild, Ton, Wort, sonstige urheberrechtlich geschützte Werke) stellt BDi dem Kunden gesondert in Rechnung.
    6. Umsatzsteuer. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
    7. Fälligkeit. Die Vergütung ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zur Zahlung fällig. BDi ist auch berechtigt, von dem Kunden die Zahlung der Vergütung per Vorkasse zu verlangen.
    8. Verzug. Bei Zahlungsverzug ist BDi berechtigt, die weitere Ausführung laufender Verträge bis zum vollständigen Ausgleich der Rückstände zu verweigern. BDi ist außerdem berechtigt, die Verwendung erbrachter Leistungen während des Verzugs zu untersagen.
    9. Auslagen in Fremdwährung. Sofern dem Kunden Auslagen in Fremdwährungen weiterberechnet werden, ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Zahlung der Auslagen durch BDi maßgeblich. Eventuell anfallende Bankgebühren werden vom Vertragspartner übernommen.
    10. Aufrechnung. Das Recht auf Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BDi anerkannt ist.

 

VII. Rechte an Arbeitsergebnissen

    1. Nutzungsrechte. BDi gewährt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen zu den durch den Vertrag bestimmten Zwecken zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§69 d und e UrhG.
    2. Keine Unterlizenzen. Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch BDi unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten.
    3. Widerrufliche Rechteeinräumung bis zur vollständigen Zahlung. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.

 

VIII. Schutzrechtsverletzungen

Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf BDi – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen oder die Leistungserbringung unterbrechen, wenn hierdurch unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleistet ist, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erworben werden können.
 

IX. Haftung

    1. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. BDi haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet BDi nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
    2. Verletzung einer Kardinalpflicht. Die Höhe der Haftung ist im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die insgesamt im Rahmen des Vertragsverhältnisses vom Kunden voraussichtlich geschuldete Vergütung beschränkt.
    3. Systemverfügbarkeit (apartena metrics). BDi gewährt bei apartena.metrics eine Verfügbarkeit seines Auswertungsservers von 99,5% im Jahresdurchschnitt. Um eine Nichtverfügbarkeit handelt es sich, wenn die Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen unzumutbar oder unmöglich ist. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Ausfälle ausgenommen, die auf Grund routinemäßiger Wartungsarbeiten oder durch das Verschulden Dritter zu Stande kommen. BDi wird sich im Falle eines Systemausfalls im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unverzüglich bemühen, die Erreichbarkeit des Trackingsystems wieder herzustellen.
    4. Ausnahmen. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn BDi eine Garantie übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind.
    5. Redaktionelle Inhalte und Angaben des Kunden. BDi haftet nicht für redaktionelle Inhalte und für unrichtige Angaben des Kunden. BDi übernimmt auch keine Haftung für auftretende Probleme im Zusammenhang mit nicht von BDi erstellter Software und Hardware-Konfigurationen außerhalb der vereinbarten Systemvoraussetzungen.
    6. Rechtsverstöße eines Publisher: Für etwaige Rechtsverstöße eines Publisher auf seinen Online-Angeboten kann BDi vom Kunden nicht in Haftung genommen werden; dies gilt insbesondere bei einem Verstoß des Publisher gegen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter.
    7. Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von BDi, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich BDi zur Vertragserfüllung bedient.

 

X. Freistellung

Der Kunde garantiert, dass die vertragsgemäße Leistungserbringung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten oder freigegebenen Inhalte. Er stellt BDi von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung vorab und vollumfänglich frei, wenn Dritte in den vorgenannten Fällen Ansprüche gegen BDi geltend machen, und der Kunde diese Rechtsverletzung zu vertreten hat.
 

XI. Geheimhaltung

    1. Unterlagen, Kenntnisse, Erfahrungen. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer etc.
    2. Vertragsinhalt. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
    3. Dauer. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
    4. Herausgabe von Dokumenten. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen sowie etwaig hiervon angefertigte Kopien nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

 

XII. Datenschutz

    1. Datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Vertragsparteien beachten die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Sie werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern.
    2. Auswertung von Kundendaten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Auswertung im Rahmen von Tracking Pixel erzielten Informationen sowohl durch BDi als auch durch Dritte in anonymisierter Form verwendet werden dürfen. Die beim Kunden generierten anonymen Daten können daher von BDi analysiert, verwendet und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es BDi gestattet, diese Daten anonymisiert zu statistischen Zwecken und zu Zwecken der Kampagnenoptimierung mit anderen anonymisierten Daten zu aggregieren und Dritten zur Verfügung zu stellen. Ein Rückschluss auf einen bestimmten Endkunden ist aufgrund der Auswertung nicht möglich.
    3. Datensicherung. Die Vertragsparteien sind zu regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Sie haben zudem die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG zu erfüllen. Insbesondere hat die jeweilige Vertragspartei die ihrem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter oder sonstige Dritte, zu schützen. Hierzu ergreift sie die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht ihrem Zugriff unterliegenden Systemen hat sie ihren Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen.

 

XIII. Änderungen dieser AGB

BDi ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde wird über Änderungen und Ergänzungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
 

XIV. Sonstiges

    1. Forderungsabtretung. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des §354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
    2. Zurückbehaltungsrechte. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
    3. Referenzkundennennung. BDi darf den Kunden auf der Webseite von BDi oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und hierfür auch dessen Unternehmenskennzeichen abbilden, sofern der Kunde dieser Nennung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
    4. Presseerklärungen, Präsentationen. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung in Textform zulässig. Gegenüber dem Kunden erbrachte Leistungen wie (Design)-Entwürfe und Objekte (Webseiten, Newsletter-Templates, etc.) dürfen von BDi mit Zustimmung des Kunden zu eigenen Präsentationszwecken verwendet werden.
    5. Schriftformerfordernis. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dieses gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen.
    6. Fax. Die Parteien erkennen per Fax übermittelte Unterschriften als rechtsverbindlich an.
    7. Teilweise Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
    8. Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    9. Gerichtsstand und Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit zulässig – Offenburg. Erfüllungsort ist Offenburg.

Stand: 14.12.2016